Beratungshilfeantrag

05.02.2016

Beratungshilfe muss beim zuständigen Amtsgericht beantragt werden. Sie wird gewährt für Beratungen durch einen Rechtsanwalt und ggf. auch für die sich anschließende außergerichtliche Tätigkeit desselben.

In Straf- und Bußgeldsachen ist die Beratungshilfe auf die Beratung beschränkt.

Nach Gewährung der Beratungshilfe erhalten Sie vom Gericht einen Beratungshilfeschein, mit welchem Sie sich bei dem Rechtsanwalt Ihrer Wahl beraten lassen können.

Durch Sie ist sodann ein Eigenanteil von 15,00 € an den Rechtsanwalt zu zahlen.

Dieses Formular können Sie nutzen, um Beratungshilfe zu beantragen.

Beratungshilfeformular

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