Widerrufsjoker: ING Diba Baufinanzierungen aus den Jahren 2010 bis 2015 fehlerhaft

26.09.2017

Verbraucherschützer weisen aktuell darauf hin, dass zahlreiche Kreditverträge der Direktbank ING Diba aus dem Zeitraum 2010 bis 2015 nicht ordnungsgemäß über das Widerrufsrecht informieren.

Verbraucherschützer weisen aktuell darauf hin, dass zahlreiche Kreditverträge der Direktbank ING Diba aus dem Zeitraum 2010 bis 2015 nicht ordnungsgemäß über das Widerrufsrecht informieren. Dies hat zur Folge, dassprivate Kreditnehmer sofort aus den Kreditverträgen aussteigen und ihre Zinskosten deutlich senken können.

Dabei geht es um Folgendes: Der Gesetzgeber hatte bei seiner Neugestaltung der Regelungen für Baufinanzierungen im Jahre 2010 verschiedene sogen. Pflichtangaben in §492 Abs. 2 BGB definiert. In einer aktuellen Entscheidung vom 22.11.2016 (Az. XI ZR 434/15) stellte der BGH fest, dass Kreditnehmern mit Neuverträgen ab dem 11.06.2010 ein Widerrufsrecht zustehen kann, wenn die Pflichtangaben im Kreditvertrag unvollständig sind.

Zu diesen Pflichtangaben zählt unter anderem die Vertragslaufzeit, d.h. die Bank muss dem Kunden mitteilen, wie lange der Kredit laufen würde, bis er unter den anfänglichen Vertragsbedingungen (Zins und Tilgung) vollständigzurückgezahlt wäre. Diese Angabe zur Kreditlaufzeit fehlt jedoch oft in Verträgen der ING Diba. Eine fehlende Pflichtangabe aber bedeutet, dass die Voraussetzungen für den Beginn der Widerrufsfrist nicht erfüllt sind, so dass auch Jahre nach Abschluss des Kredits Verbraucher ihre Baufinanzierung noch widerrufen können. Der sogen. „Widerrufsjoker" wird bspw. besonders gern genutzt, um die aktuell niedrigen Zinsen im Wege einer Umschuldung zu nutzen.

Rechtsanwalt Frank Rennert

 

 

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