Kontosperrung bei PayPal - erfolgreicher Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung

25.10.2012

Das Unternehmen eBay hat über seine Plattform PayPal als Zahlungsmethode Nr. 1 im Onlinehandel etabliert. PayPal ist auch außerhalb der Internetplattform eBay ein anerkanntes Zahlungsmittel. PayPal selbst wirbt mit 15 Mio. PayPal-Kundenkonten in Deutschland, 220 Mio. weltweit und mit Zahlungen in 24 Währungen. Auch sei bei eBay-Verkäufern innerhalb von Deutschland ein Umsatzwachstum bei Verwendung der PayPal-Zahlungsmethode von 14 % zu verzeichnen und im weltweiten Handel sogar durchschnittlich 35 %. Durch den angebotenen Käufer- und Verkäuferschutz wird eine besondere Sicherheit auf beiden Seiten propagiert.

Das Unternehmen eBay hat über seine Plattform PayPal als Zahlungsmethode Nr. 1 im Onlinehandel etabliert. PayPal ist auch außerhalb der Internetplattform eBay ein anerkanntes Zahlungsmittel. PayPal selbst wirbt mit 15 Mio. PayPal-Kundenkonten in Deutschland, 220 Mio. weltweit und mit Zahlungen in 24 Währungen. Auch sei bei eBay-Verkäufern innerhalb von Deutschland ein Umsatzwachstum bei Verwendung der PayPal-Zahlungsmethode von 14 % zu verzeichnen und im weltweiten Handel sogar durchschnittlich 35 %. Durch den angebotenen Käufer- und Verkäuferschutz wird eine besondere Sicherheit auf beiden Seiten propagiert.

Doch was ist, wenn es zu Unstimmigkeiten kommt und PayPal das Konto sperrt/kündigt? Unser Mandant erhielt plötzlich die Nachricht, dass der Zugriff auf sein PayPal-Konto eingeschränkt und das vorhandene Guthaben für die nächsten 180 Tage zurückbehalten wird. Angebote unseres Mandanten auf der Internetplattform eBay konnten nicht mehr bearbeitet werden, das Einstellen neuer Angebote war ohne die Klärung der Probleme bei PayPal nicht möglich. Nun versuchte unser Mandant alles zu tun, um die Sperrung seines PayPal-Kontos aufgehoben zu bekommen und die „Probleme“ zu klären. Er erhielt im Folgenden allerdings allein die Kündigung des Kontovertrages, ohne die Ausführungen unseres Mandanten zu berücksichtigen.

Grund der Beanstandungen waren eine erhöhte Zahl an Rückbuchungen sowie eine erhöhte Zahl an Beschwerden wegen nicht rechtzeitiger Lieferung. Die Anzahl dieser Beschwerden im Verhältnis zu den getätigten Buchungen im Monat Mai 2012 betrug ca. 3,5 %, was auch dem Anteil am Umsatz entsprach. Sämtliche Beschwerden waren innerhalb von 14 Tagen durch unseren Mandanten geklärt und es kam zu keinerlei Auszahlungsverpflichtungen von PayPal im Rahmen eines Käuferschutzantrages. Hinsichtlich der Lieferfristen erklärte unser Mandant nunmehr seine Internetseite mit einer Verfügbarkeit nach Auskunft der Großhändler zu versehen, sodass den Kunden eine Mitteilung hinsichtlich des Zeitpunktes der Lieferung gegeben werden kann.

Hinsichtlich der Rückbuchungen wies unser Mandant darauf hin, dass es zu einer erhöhten Anzahl von Rückbuchungen kommt, da verschiedene Kfz-Ersatzteile mit einem Pfand verkauft werden, der dann nach Übersendung des Gebrauchtteils erstattet wird. Gerade hierzu wurde die Einrichtung des Zahlungsweges über PayPal geschaffen.

Trotz dieser Ausführungen verblieb PayPal bei der Sperrung und Kündigung des Kontos. Aufgrund des Schutzes der Kundenkonten sei es erforderlich, die Geschäftsbeziehung zu beenden, um finanzielle Risiken für die Kunden zu beseitigen. Obwohl seitens unseres Mandanten dargelegt wurde, dass es dieses vermeintliche wirtschaftliche Risiko für die anderen PayPal-Kunden nicht gibt, verblieb es bei der Sperung und Kündigung des PayPal-Kontos. In der Gesamtschau ist daher festzuhalten, dass es mangels Zahlungsverpflichtungen von PayPal im Rahmen von Käuferschutzanträgen offenbar allein darum ging, Belastungen des PayPal-Systems zu verhindern.

Aufgrund der erheblichen Verbreitung des PayPal-Zahlungssystems und dem damit propagierten Schutz stellt es einen erheblichen Eingriff in die wirtschaftliche Betätigung unseres Mandanten dar, wenn von heute auf morgen das PayPal-Konto gesperrt und gekündigt wird, sodass diese Zahlungsmethode den Kunden nicht mehr zur Verfügung gestellt werden kann, was diese zweifelsfrei nachhaltig verunsichert.

Unser Mandant beauftragte uns dann außergerichtlich Unterlassungsansprüche wegen eines Eingriffes in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb nach den §§ 823 Abs. 1, 1004 BGB geltend zu machen. Nach Versendung der entsprechenden Abmahnung erklärte PayPal allein, dass ein Verstoß gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorliege und es bei der Sperrung und Kündigung des Kontos bleibe.

Daraufhin wurde beim Landgericht Cottbus zum Az. 11 O 124/12 ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gestellt, die unter dem 03.09.2012 auch erlassen wurde. Mit dieser Verfügung wurde gegenüber PayPal die Rechtswidrigkeit der Kontosperrung als auch der Kontokündigung erklärt und für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen unberechtigte Sperrungen und Kündigungen ein Ordnungsgeld bis zu 250.000,00 € angedroht.

Der Beschluss ist zwischenzeitlich zugestellt und das PayPal-Konto steht unserem Mandanten wieder zur Verfügung. Es bleibt abzuwarten, ob PayPal nun Rechtsmittel gegen diese Entscheidung einlegt.

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